Ja, ich will!

eingestellt von Ann-Kathrin Berlinecke am 11. Juni 2019

Ja, ich will!

Diesen Satz hören wir in Deutschland häufig, denn pro Jahr heiraten durchschnittlich 400.000 Paare. Die Hochzeit wird lange geplant und nach dem großen Fest geht es im Idealfall anschließend zur Erholung in die Flitterwochen. Wenn der Alltag wieder eingekehrt ist, steht der unromantische, bürokratische Teil bei der Bank an. Was ihr alles bei der Hochzeit rund um das Thema Finanzen wissen und beachten solltet, damit euch nichts entgeht, verraten wir euch in diesem Artikel.

Neuer Name, neue Papiere

Wusstest du, dass es erst seit 1991 gesetzlich nicht mehr verpflichtend ist, als Frau den Namen des Ehemannes anzunehmen? Es bleibt euch überlassen, wer wessen Namen annimmt – einigt ihr euch auf einen Doppelnamen oder bleibt jeder bei seinem Namen? Wenn sich aber der Name ändert, müssen neue Dokumente her. Als Erstes benötigt ihr einen neuen Personalausweis. Den braucht ihr für alles weitere, z.B. für Vertragsänderungen oder die Beantragung der neuen Debitkarte bei der Bank.

Neuer Name, gleiche PIN. Wenn du auf Grund einer Namensänderung eine neue Debit- oder Kreditkarte erhältst, musst du dir keine neue PIN merken. Du konntest dir deine PIN eh nie gut merken? Dann hast du mit der Wunsch-PIN-Funktion an unseren Geldautomaten die Möglichkeit, diese zu ändern. Deine individuelle PIN muss mindestens vier und darf maximal sechs Zahlen enthalten.

Da sich mit dem neuen Namen auch die Unterschrift ändert, wird eine neue Unterschriftsprobe benötigt. Das bedeutet, du unterschreibst mit deinem neuen Namen und dieses Dokument wird elektronisch archiviert. Anhand dieser „virtuellen“ Unterschriftsprobe wird künftig geprüft, ob die Unterschrift auch zu dir gehört. Wenn du zum Beispiel eine Überweisung in die Scan-Box einliest, wird diese Unterschrift abgeglichen.

Die „Sparkassen-Hochzeit“

Ehepaar Hochzeitsfeier

Bei dieser „Hochzeit“ ist der Berater der einzige Gast. Um alle Daten korrekt zu erfassen und zu hinterlegen, werdet ihr bei der Bank im System auch „verheiratet“. Das bedeutet, ihr müsst beide eure Ausweise (Legitimationspapiere wie Personalausweis oder Reisepass) mitbringen, damit eure Daten richtig eingepflegt werden können. Außerdem wird eure Eheurkunde benötigt, damit das Hochzeitsdatum erfasst werden kann. Mit der „Hochzeit im System“ ändern sich zum Beispiel Angaben wie der Familienstand oder steuerliche Aspekte.

Der Sparer-Pauschbetrag verdoppelt sich

Singles steht jährlich ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 801 Euro für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres zu. Dieser gilt für alle Depots und Konten. Mit der Hochzeit und der gemeinsamen, steuerlichen Veranlagung, verdoppelt sich der Betrag. Das bedeutet, dass Ehepaare über 1.602 Euro Freibetrag zur individuellen Verteilung verfügen. Um den Freistellungsauftrag zu erteilen bzw. zu ändern, benötigen wir als Sparkasse die Steueridentifikationsnummern und die Unterschriften beider Eheleute. Bis zum 31.12. eines jeden Jahres könnt ihr den neuen Freistellungsauftrag stellen. Dieser wird dann rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres gültig.

Nicht vergessen: Der Freibetrag gilt für alle Kreditinstitute zusammen. Habt ihr als Ehepaar mehrere Konten bei unterschiedlichen Kreditinstituten müsst ihr beachten, dass ihr die Freibetragsgrenze in Summe – 1.602 Euro – nicht überschreitet.

Der Neuanfang bei den Finanzen

Viele Paare verknüpfen nach der Hochzeit auch ihre Finanzen. Dabei wird in der Regel ein Gemeinschaftskonto auf den Namen beider Eheleute eröffnet. Hier reden wir von einem „Oder-Konto“. Das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber grundsätzlich alleine über das Konto verfügen kann. Vertragliche Änderungen, wie beispielsweise die Erteilung einer Vollmacht für eine dritte Person oder die Einräumung eines Überziehungskredites bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung beider Kontoinhaber. Der Vorteil von einem Oder-Konto? Im Ernstfall kann der Hinterbliebene das Konto alleine weiterführen und sich um alle Angelegenheiten kümmern.

Übrigens: Es besteht auch die Möglichkeit, ein vorhandenes Girokonto umzuschreiben. Wenn ein Partner ein Girokonto behalten möchte, kann der Ehepartner hinzugefügt werden. Das Konto wird dann auf beide Namen umgeschrieben. Die Kontonummer bleibt bestehen und auch die EC-Karte kann weiterhin problemlos genutzt werden. Der hinzugefügte Kontoinhaber bekommt seine eigene Karte mit PIN. Ihr wollt eure Finanzen lieber getrennt halten? Dann empfehlen wir euch die Erteilung einer Bankvollmacht.

Gegenseitig Bankvollmacht erteilen

Mit der Hochzeit bekommt ihr als frisch vermähltes Paar nicht automatisch Zugriff auf das Konto eures Ehepartners. Für diese Berechtigung muss eine Bankvollmacht bei der jeweiligen Bank erteilt werden. Damit beide Partner im Ernstfall abgesichert sind, bietet sich eine gegenseitige Erteilung der Bankvollmacht an. Das kann entweder individuell für bestimmte Konten erfolgen oder generell.

„Generell“ bedeutet, dass ihr bei unserer Sparkasse mit der „Sparkassen-Vorsorgevollmacht“ euren Ehepartner auf allen Konten bevollmächtigt. Zu Lebzeiten ist diese jederzeit widerrufbar. Mit der Bankvollmacht könnt ihr sicherstellen, dass ihr beide handlungsfähig seid, sollte einem von euch etwas zustoßen.

Darüber hinaus gibt es für Versicherungen oder Bausparverträge gesonderte Vereinbarungen für den Todesfall. Mehr Infos dazu erhältst du bei deinem Kundenberater.

Der Eheleute-Versicherungs-Check

Für Verheiratete lohnt sich häufig der Abgleich der bestehenden Versicherungen. Einige Verträge sind eventuell doppelt vorhanden, so dass einer gekündigt oder optimiert werden kann. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, auf einen Familientarif umzustellen oder neue Vertragsbestandteile hinzuzufügen. Solch eine Erweiterung bietet sich im Haftpflicht- oder Rechtschutzbereich an, aber auch bei Kranken- und Unfallversicherungen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass ihr euch als Eheleute bei bestehenden Renten- oder Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigten eintragen lassen könnt. Durch die veränderte Lebenssituation ergeben sich jetzt eventuell neue Risiken, die ihr absichern möchtet. Daher sprecht dieses Thema unbedingt in eurem Beratungsgespräch an.

Nicht vergessen: Die Checkliste

Grundsätzlich solltet ihr bei der Terminvereinbarung euren Kundenberater fragen, was ihr alles mitbringen sollt. Das hängt davon ab, wo ihr eure Bankverbindungen habt und welche Verträge bereits bestehen. Wir geben euch eine kurze Übersicht der wichtigsten Unterlagen:

  • Personalausweis beider Eheleute
  • Eheurkunde
  • Steueridentifikationsnummer beider Eheleute
  • Versicherungsordner
  • Unterlagen zum Bausparvertrag

Ihr habt noch keinen Termin vereinbart? Das könnt ihr ganz bequem online machen.

 

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Kommentare


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