Die Drohnenversicherung: keine Option, sondern Pflicht

eingestellt von Ann-Kathrin Berlinecke am 19. Dezember 2019

Die Drohnenversicherung: keine Option, sondern Pflicht

Drohnen liegen absolut im Trend: Die fliegenden Augen für Jedermann gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Allein in diesem Jahr waren rund eine halbe Million Drohnen im Einsatz, die meisten für den privaten Gebrauch. Was viele jedoch nicht wissen: Für Drohnenbesitzer gilt eine Versicherungspflicht. Alles, was du dazu wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine Drohne

Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das die Welt aus einer ganz neuen Perspektive zeigt. Sie fliegt ohne einen Piloten an Bord, denn der befindet sich auf dem Boden und steuert den Flug mittels einer Fernbedienung oder sogar durch computerunterstützte Fernsteuerung. Bei der Drohne unterscheidet man gesetzlich auf Grund der Nutzung zwei Arten. Wird eine Drohne für den Sport oder in der Freizeit verwendet, gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist die Nutzung oder der Einsatz der Drohne aber sonstiger oder gewerblicher Art, dann spricht man von einem unbemannten Luftfahrtsystem. In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Drohne für den privaten Gebrauch.

Drohnen fliegen darf jeder

Wiegt die Drohne weniger als 5,00 Kilogramm und bleibt unter einer Flughöhe von 100 Metern, dann darf sie jeder fliegen – ohne spezielle Genehmigung. Dabei ist zu beachten, dass der Drohnenpilot sein Fluggerät immer im Blick haben muss. Das Kamerabild allein reicht dabei nicht aus. Es muss direkter Sichtkontakt bestehen. Für die Drohne besteht zudem eine Kennzeichnungspflicht. Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von bis zu 5,0 Kilogramm müssen eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers anbringen. Bei einem Gewicht von mehr als 5,0 Kilogramm wird zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von der Landesluftfahrtbehörde erteilt wird, benötigt.

Versichern ist Pflicht

Ein gewisses Risiko bringen die neuen Trendflieger mit. Deshalb musst du in dem Moment, wo du ein Fluggerät wie eine Drohne in die Luft bringst, diese auch versichern. Die Drohnenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die aus gutem Grund im Luftverkehrsgesetz geregelt ist. Der Gesetzgeber führt immer dann eine Pflichtversicherung ein, wenn eine Risikosituation entsteht bzw. ein Risiko vorhanden ist. Grundsätzlich muss wirklich jedes Fluggerät versichert werden. In dem Moment, wo du das Gerät im Freien nutzt, ob nun beim Sport oder in der Freizeit, ist es ein Luftfahrtzeug und ist gemäß Luftverkehrsgesetz zu versichern.

Ein kleines Fluggerät von bis zu 250 Gramm Abfluggewicht kann in vereinzelten Fällen über die private Haftpflichtversicherung laufen. Lies dir hierfür aber deine Versicherungsbedingungen genau durch oder frag am besten deinen Kundenberater. Bei unserem Verbundpartner VGH Versicherungen kannst du das Risiko z.B. über den Zusatzbaustein PHV Plus in deiner bestehenden Haftpflichtversicherung für einen Mehrbeitrag von 5,00 Euro pro Jahr absichern.

Was und wer ist versichert

Grundsätzlich ist der Halter der Drohne als Versicherungsnehmer versichert. Wenn mit deiner Drohne ein Schaden entsteht, wird dieser von der Versicherung reguliert. Familienmitglieder sind in der Regel eingeschlossen, ebenso wie alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt mit dem Versicherungsnehmer leben. Die Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen legst du bei Vertragsabschluss fest.

Grob gesagt: versichert ist alles, was erlaubt ist. Fast alle Anbieter versichern erlaubte Handlungen. Wenn du also gegen das Luftfahrtgesetz verstößt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, im Schadenfall kann die Versicherung sich auf dein Fehlverhalten berufen und dich bei der Schadenregulierung in Regress* nehmen, weil du unerlaubt gehandelt hast.

Als Beispiel: Mal eben über die Hecke schauen und gucken, was der Nachbar am Sonntagnachmittag macht, ist sicherlich verlockend – aber das Überfliegen von Wohngebieten ist verboten. Auch das Fotografieren von Privatpersonen ohne deren Genehmigung, das Überfliegen von Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten oder Unglücksorten ist verboten. Zudem gibt es im deutschen Luftraum Einrichtungen, über die ein Flugverbot herrscht.

Unser Tipp: Erkundige dich vor Inbetriebnahme deiner Drohne, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nur, weil du nicht weißt, dass du gerade über ein Naturschutzgebiet fliegst bist du nicht unschuldig. Solltest du als Drohnen-Pilot z.B. gegen die Luftfahrtbestimmungen verstoßen, kann die zuständige Behörde (gem. §58 LuftVG) ein Bußgeld von bis zu 50.000,00 Euro verhängen. Damit dir das nicht passiert, findest du hier nähere Infos . Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland. Hierbei ist es wichtig, dass du dich vor Ort erkundigst, wo du mit der Drohne fliegen darfst. Eventuell weichen im Ausland die Flugverbotszonen von den deutschen Vorgaben ab.

*Regress = Das bedeutet, dass der Versicherungsgeber erstmal die Zahlung leistet, sich das Geld aber von einer anderen Person wiederholt – von der Person, die für den Schaden schuldig ist.

Kontrolle und Nachweis

Derzeit sind über eine halbe Million Drohnen allein in Deutschland im Einsatz und die Tendenz ist steigend. Daher gibt es keine geplanten oder regelmäßigen Kontrollen – es kann jederzeit und überall kontrolliert werden. Aktuell ist die Anzahl der Kontrollen noch überschaubar, aber auch diese steigt tendenziell. Die Kontrollen sind in jedem Bundesland anders organisiert. In der Regel werden diese aber entweder von der Luftaufsicht oder von der Polizei durchgeführt.

Damit du bei einer Kontrolle auch nachweisen kannst, dass du versichert bist, musst du als Drohnenbesitzer immer den Versicherungsschein (Police) bei dir führen. Das ist eine unumgängliche Vorgabe, die schriftlich in der Luftverkehrszulassungsordnung geregelt ist. Auch im Ausland kann es zu Kontrollen kommen. Daher ist es ratsam, den Versicherungsschein auch in englischer Sprache bei der Versicherung anzufragen und bei sich zu führen. Bitte erkundige dich vor Reiseantritt über Vorgaben, Verbote und Regelungen in dem jeweiligen Reiseland. Es kann sein, dass bestimmte Länder weitere Dokumente verlangen.

Nichts ist umsonst

Wenn du mehrere Fluggeräte hast, benötigst du nicht für jedes Gerät eine einzelne Versicherung. In der Versicherungssumme (variabel) sind i.d.R. beliebig viele Geräte mitversichern. Wie viel dich die Drohnenversicherung nun im Monat oder im Jahr kostet, können wir dir nicht sagen, da hier variable Vertragsbestandteile von dir festgelegt werden können. Du kannst dich aber gerne für ein passendes Angebot an deinen Kundenberater wenden.

Fazit

Mit einer Drohne kann man viel Spaß haben und außergewöhnliche Aufnahmen aus der Vogelperspektive anfertigen. Dabei gilt es aber einige Vorgaben zu beachten und Pflichten einzuhalten, sonst kann der Spaß schnell teuer werden.

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Kommentare


htTPKOQaBerdAfpW schreibt am 27.02.2024 um 14:25 Uhr:

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usaSKWzNylxbpt schreibt am 03.04.2024 um 16:02 Uhr:

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Wolfgang Berg schreibt am 05.04.2024 um 14:42 Uhr:

Ich entschuldige mich aufrichtig für diesen Kommentar! Aber ich teste einige Software zum Ruhm unseres Landes und ihr positives Ergebnis wird dazu beitragen, die Beziehungen Deutschlands im globalen Internet zu stärken. Ich möchte mich noch einmal aufrichtig entschuldigen und liebe Grüße :-)