Zinsbindungsfrist

Kurz und knapp

Die Zinsbindungsfrist wird auch Zinsfestschreibung oder Festzinsbindung genannt. Dieser Begriff aus dem Bankwesen beschreibt den Zeitraum bzw. die Zeitspanne, in der die Zinskonditionen für ein Darlehen unverändert gleich bleiben.

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In der Regel kommt die Zinsbindungsfrist nur bei langfristigen Krediten zum Einsatz, wie zum Bespiel bei einer Immobilienfinanzierung. Langfristig bedeutet hier, dass die Kreditlaufzeit mehrere Jahrzehnte beträgt. Da sich in dieser Zeit das Zinsniveau am Markt stark verändern kann, sind weder Kreditinstitut noch Kreditnehmer dazu bereit, den Festzins für die gesamte Rückzahlungsperiode zu vereinbaren. Daher einigen sich die beiden Vertragspartner – das Kreditinstitut als Kreditgeber und der Kreditnehmer – auf eine Zinsbindungsfrist.

Diese Frist schreibt den Zinssatz nur für einen bestimmten Zeitraum fest. Die Zinsbindungsfrist wird im Darlehensvertrag vereinbart. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbaren beide Vertragsparteien einen neuen, fixen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit. Alternativ zum Festzins kann ein variabler Zinssatz, der sich auf Basis des Marktzinses berechnet, vereinbart werden.