Vermögenswirksame Leistungen

Kurz und knapp

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine Form der staatlich geförderten Vermögensbildung, bei der sowohl der Arbeitgeber als auch der Staat unterstützen.

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Dabei überweist der Arbeitsgeber im Auftrag des Arbeitsnehmers jeden Monat die VL, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (400,-Euro beim Fondssparen bzw. 470,- Euro beim Bausparen)gefördert werden. Die VL können in einen Fondssparplan oder in einen Bausparvertrag angelegt werden. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt für Aktienfonds 20 Prozent (= 80 Euro jährlich) und beim Bausparen 9 % (= 43 Euro jährlich). Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7–jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung ist jedoch vom zu versteuernden Einkommen und Familienstand des Arbeitnehmers abhängig. Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende dies in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber VL zahlt, ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.

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