Teilnahmebedingungen Zukunftswettbewerb „Schule macht Schule“

Teilnahmebedingungen zum Zukunftswettbewerb „Schule macht Schule“

Ansprechpartner

Ansprechpartner zur Durchführung des Gewinnspiels ist die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, Schloßplatz 3, 38518 Gifhorn.

Zeitraum

Der Wettbewerb findet im Zeitraum vom 05.11.2021 bis zum 10.12.2021 statt.

Preise

(1) Unter allen Teilnehmern werden pro Region die ersten drei Sieger (Projekte mit den meisten Stimmen) wie folgt prämiert: 1. Platz – 10.000 €, 2. Platz – 5.000 €, 3. Platz – 1.000 €.

(2) Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinnes sind nicht möglich. Die Abtretung des Gewinnanspruchs ist ausgeschlossen.

Teilnahme / ausgeschlossener Personenkreis

(1) Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle angesprochenen Schulen mit je einem Projekt, die im angegebenen Wettbewerbszeitraum ihr Projekt eingereicht haben.

(2) Für die Teilnahme ist es erforderlich, den Anmeldebogen fristgerecht einzureichen.

(3) Die Gewinner werden per Votingverfahren ermittelt und per E-Mail informiert. Nach Zugang der Gewinnmitteilung ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg zu melden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. In diesem Fall wird der neue Gewinner nach Anzahl der Stimmen ermittelt und benachrichtigt. Reagiert auch dieser nicht innerhalb von 3 Tagen, wird das Verfahren noch einmal wiederholt. Bleibt auch dann die Gewinnbenachrichtigung nach 7 Tagen ohne entsprechende Reaktion, verfällt der Gewinn.

(4) Die Sparkasse behält es sich vor, Teilnehmer bei einem begründeten Verdacht der Manipulation oder einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen von dem Wettbewerb auszuschließen.

(5) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden bis zum 15.12.2021 benachrichtigt.

(6) Der Teilnehmer ist mit der Verwendung und Speicherung der aufgelisteten Daten zum Zwecke der Gewinnermittlung einverstanden.

(7) Die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen; hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs.

Datenschutzhinweise

(1) Die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg erhebt und nutzt Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.

(2) Im Rahmen des Wettbewerbs werden die von den Schulen eingereichten Social Media-Inhalte durch die Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg genutzt und dienen der Gestaltung, Durchführung und Bewerbung des Wettbewerbs: Name der Schule, ggf. Social Media-Profil.