Kapitallebensversicherung

Kurz und knapp

Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine gemischte Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Hierbei wird die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitigem Tod fällig.

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In der Regel endet die Beitragszahlung mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Dabei setzt sich der Beitrag aus einem Spar- und einem Risikoanteil zusammen.

Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit die Summe aller gezahlten Beiträge für seine private Altersvorsorge einschließlich Verzinsung ausgezahlt. Sollte der Risikofall eintreten und der Versicherungsnehmer sterben, so ist der Bezugsberechtigte finanziell abgesichert.

Die Kapitallebensversicherung ist heutzutage eher unüblich.